Schülervertretung

„Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch

  • die Schülerversammlung und die Kassensprecherin oder den Klassensprecher,
  • den Schülerrat und die Schülersprecherin oder den Schülersprecher sowie die Schülervollversammlung,
  • den Kreisschülerrat,
  • den Vertreter der Schülerinnen und Schüler in Konferenzen.“
    (Schulgesetz MV §80 (1))

„Im Rahmen der Schülermitwirkung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht in ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend mitzugestalten.“
(Schulgesetz MV §80 (2))